- BÜRGERSERVICES
- STADT
- Stadt & Politik
- Stadtplanung & Verkehr
- Stadtplanung
- Verkehr & Parken
- Großprojekte
- Klima-Kommune Hessen
- Feuerwehr-News
- FSJ FFW
- 10. Bautagebucheintrag FFW
- Neue Feuerwache (April 2025)
- Wehrführung Altenhain
- Feuerwache Neuenhain
- Neue Feuerwache - Es geht voran
- Feuerwehrnews Februar 2025
- Grundsteinlegung Feuerwache
- Bürgermeisterschulung FFW
- Viel mehr als reine Brandbekämpfer: die Feuerwehr der Stadt Bad Soden am Taunus
- Öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich - was ist der Unterschied?
- Kinder & Senioren
- Abfall
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Jazz am Quellenpark
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bewerbung als Standbetreiber
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Änderung der Erklärung von Waldflächen in den Gemarkungen Bad Soden, Stadt Bad Soden am Taunus, Schwalbach, Stadt Schwalbach am Taunus und Sulzbach, Gemeinde Sulzbach (Taunus), Main-Taunus-Kreis, zu Schutzwald vom 4. Dezember 1996
Auf Grund von § 13 Abs. 1 des Hessischen Waldgesetzes in der Fassung vom 27. Juni 2013 (GVBI. I. S. 446) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBI. I. S. 186) wird erklärt:
I.Änderungen
Die Erklärung von Waldflächen in den Gemarkungen Bad Soden, Stadt Bad Soden am Taunus, Schwalbach, Stadt Schwalbach am Taunus und Sulzbach, Gemeinde Sulzbach (Taunus), Main-Taunus-Kreis, vom 4. Dezember 1996 (StAnz. 1/1997, S.21) zu Schutzwald, zuletzt geändert durch Erklärung vom 5. April 2011 (StAnz. 17/2011, S. 661), wird wie folgt geändert:
- In Abschnitt I, Nr.2, Satz 1 wird nach den Angaben zur Waldabteilungsbezeichnung 2 (Gemarkung Bad Soden) das Wort „teilweise" eingefügt. Die Zahl 6,3400 ha wird durch die Zahl 6,1249 ha ersetzt.
- In Abschnitt I, Nr. 2, Satz 2 wird die Zahl 98,6128 ha (Gesamtfläche des Schutzwaldes) durch die Zahl 98,3977 ha ersetzt.
- In Abschnitt I, Nr. 2, Satz 3 wird die Zahl 46,3769 ha (Fläche der Stadt Bad Soden amTaunus) durch die Zahl 46,1618 ha ersetzt.
II.Schlussvorschriften:
1.Die verfahrensmäßigen Rechte
- ) des Trägers der Regionalplanung,
- ) des Waldbesitzers
- ) der Gemeinde
- ) der landesweit tätigen anerkannten Naturschutzvereinigungen
sind gewahrt.
- Diese Erklärung wird in ortsüblicher Weise und im Staatsanzeiger für das Land Hessen öffentlich bekannt gemacht.
- Diese Erklärung wird am Tage ihrer Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen wirksam, soweit sie bis dahin in ortsüblicher Weise bekannt ist; anderenfalls wird sie am Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.
Darmstadt, den 12. Januar 2015
Regierungspräsidium Darmstadt
V 52 F 11-13 5919 SW 3
bereitgestellt am 23.01.2015