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Bebauungsplan Nr. 3 A "Unterhalb der Fuchshohl" der Stadt Bad Soden am Taunus
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 21.05.2025 öffentlich bekannt gemacht:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 A „Unterhalb der Fuchshohl“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Geltungsbereich gemäß Anlage 1.
Geltungsbereich gemäß Anlage 1 zum Aufstellungsbeschluss (ohne Maßstab)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 A „Unterhalb der Fuchshohl“ umfasst in der Gemarkung Neuenhain die Flurstücke Nr. 1323/3, 1324/1 und 1324/9 in der Flur 16 sowie die Flurstücke 29/1 und 31/1 in der Flur 15. Die Fläche beträgt ca. 0,35 ha.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 A „Unterhalb der Fuchshohl“ dient gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung. Hierbei soll von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden.
Begründung:
Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 3 „Unterhalb der Fuchshohl“ erlangte seine Rechtskraft 1987 mit Ausnahme einiger Flurstücke in zweiter Reihe. Schon damals hat er in diesem Bereich Bebauungsmöglichkeiten vorgesehen, welche allerdings vom Regierungspräsidium nicht genehmigt wurden. Mehr als 35 Jahre später haben sich die allgemeinen Anforderungen an nachhaltige Stadtplanung verändert.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3 A „Unterhalb der Fuchshohl“ ist es, das Planungsrecht für eine Bebauung in zweiter Reihe zu schaffen, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Eine rückwärtige Bebauung an dieser Stelle ist erneut als städtebaulich verträglich einzuschätzen und soll sich an den bestehenden Strukturen orientieren.
Bad Soden am Taunus, 09.06.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
bereitgestellt am 12.06.2025