Bebauungsplan Nr. 75 "Adlerkarree" der Stadt Bad Soden am Taunus

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 21.05.2025 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt

  • die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Adlerkarree“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Geltungsbereich gemäß Anlage 1,
  • die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 5 neu „Rathaus“ und die darauf aufbauende Satzung für ein Besonderes Vorkaufrecht.

Geltungsbereich gemäß Anlage 1 zum Aufstellungsbeschluss (ohne Maßstab)

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 75 „Adlerkarree“ liegt zwischen Königsteiner Straße, Adlerstraße und Zum Quellenpark und beinhaltet in der Flur 33 die Flurstücke 26/3, 28/2, 29/6, 29/24, 29/5, 29/34, 29/23, 29/2, 30/1, 31/7, 31/8, 33/1, 33/2, 33/3, 34/7, 34/3, 34/1, 35/7, 36/5, 36/10, 36/9, 36/8, 69/5, 70/17, 120/32, 148/67 und 170/34.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 „Adlerkarree“ dient gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung. Hierbei soll von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden.

Begründung:

Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Nach einem langjährigen Abwägungsprozess wird das Medico-Palais als künftiger Verwaltungsstandort entwickelt. Die Standorte im Geltungsbereich sollen dorthin umgesiedelt werden. Insbesondere beim Rathausgebäude besteht dringender Sanierungsbedarf. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden die räumliche Bedeutung des Adlerkarrees für die Innenstadt sowie Möglichkeiten einer Neuordnung mit Abriss des Rathausgebäudes untersucht.

Ziel ist nun, die zerteilte Randbebauung des Karrees in geschlossene Blöcke zu integrieren und eine neue 3-armige Wegebeziehung als spannendes Raumgefüge mit attraktiver Erdgeschosszone zu schaffen. Das von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 21.05.2025 als Planungsgrundlage beschlossene Konzept setzt dabei historische Bezüge aus der Altstadt fort und nimmt die Geschossigkeit bzw. die Dachgestaltung der nahe liegenden Kurvillen auf.

Um die Ziele des Bebauungsplans während des Aufstellungsverfahrens zu gewährleisten, soll – wie bisher auch – ein Besonderes Vorkaufsrecht als Satzung geltend gemacht werden.

 

Bad Soden am Taunus, 09.06.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

bereitgestellt am 12.06.2025