Bebauungsplan Nr. 75 "Adlerkarree" der Stadt Bad Soden am Taunus

Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat die folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 75 „Adlerkarree“ beschlossen:

Satzung der Stadt Bad Soden am Taunus über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund der §§ 5, 7, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93) und des § 25 Abs. 1 Ziffer 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl S. 394), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung am 21.05.2025 folgende Satzung beschlossen.

Präambel

Im Plangebiet bestehen Flächen, die durch eine entsprechende Abgabe oder Teilabgabe im Sinne des Allgemeinwohls zur Optimierung des Verkehrsraumes (z. B. öffentliche Plätze, Fußwege, Parkraum) dienen können. Um während der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Adlerkarree“ Ausgestaltungsoptionen für Platzgestaltung, das Fußwegenetz oder für den ruhenden Verkehr zu erlangen, ist ein besonderes Vorkaufsrecht erforderlich.

§ 1

Der Stadt Bad Soden am Taunus steht in dem in § 2 genannten Geltungsbereich für städtebauliche Maßnahmen, für den sie am 21.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Adlerkarree“ beschlossen hat, ein Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

§ 2

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Karte, die als Anlage Teil dieser Satzung ist.

§ 3

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich nach § 1 der Bebauungsplan Nr. 75 „Adlerkarree“ rechtskräftig ist.

 

Bad Soden am Taunus, 09.06.2025

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Anlage

 zur Satzung der Stadt Bad Soden am Taunus über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB):

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 75 „Adlerkarree“ (ohne Maßstab):

 

 

 

 

bereitgestellt am 12.06.2025