- BÜRGERSERVICES
- STADT
- Stadt & Politik
- Stadtplanung & Verkehr
- Stadtplanung
- Verkehr & Parken
- Großprojekte
- Klima-Kommune Hessen
- Feuerwehr-News
- FSJ FFW
- 10. Bautagebucheintrag FFW
- Neue Feuerwache (April 2025)
- Wehrführung Altenhain
- Feuerwache Neuenhain
- Neue Feuerwache - Es geht voran
- Feuerwehrnews Februar 2025
- Grundsteinlegung Feuerwache
- Bürgermeisterschulung FFW
- Viel mehr als reine Brandbekämpfer: die Feuerwehr der Stadt Bad Soden am Taunus
- Öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich - was ist der Unterschied?
- Kinder & Senioren
- Abfall
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Jazz am Quellenpark
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bewerbung als Standbetreiber
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Vereinfachte Umlegung „Kreisverkehrsanlage Königsteiner Straße / Hasselstraße / Schubertstraße“ in der Gemarkung Bad Soden - Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung gemäß § 83 I Baugesetzbuch
In der vereinfachten Umlegung im Gebiet „Kreisverkehrsanlage Königsteiner Straße / Hasselstraße / Schubertstraße“ in der Gemarkung Bad Soden wird nach § 83 I Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) bekanntgemacht, dass der Beschluss vom 24.06.2025 über die vereinfachte Umlegung nach § 80 ff. BauGB am 11.08.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 II Baugesetzbuch).
Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen diese Bekanntmachung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus als Umlegungsstelle, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Bad Soden am Taunus, 14.08.2025
Dr. Felix Fischer
Erster Stadtrat
bereitgestellt am 20.08.2025