Vereinfachte Umlegung „Kreisverkehrsanlage Königsteiner Straße / Hasselstraße / Schubertstraße“ in der Gemarkung Bad Soden - Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung gemäß § 83 I Baugesetzbuch 

In der vereinfachten Umlegung im Gebiet „Kreisverkehrsanlage Königsteiner Straße / Hasselstraße / Schubertstraße“ in der Gemarkung Bad Soden wird nach § 83 I Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) bekanntgemacht, dass der Beschluss vom 24.06.2025 über die vereinfachte Umlegung nach § 80 ff. BauGB am 11.08.2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 II Baugesetzbuch).

Geldleistungen sind fällig.

 Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen diese Bekanntmachung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus als Umlegungsstelle, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Bad Soden am Taunus, 14.08.2025

 

Dr. Felix Fischer
Erster Stadtrat

bereitgestellt am 20.08.2025