Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Bad Soden am Taunus III (Neuenhain)

Der Direktor des Amtsgerichts Königstein im Taunus hat Herrn Ralf Gauf mit Wirkung vom 05.05.2025 erneut zum Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Bad Soden am Taunus III (Neuenhain) bestellt.

Er wurde auf den von ihm bereits geleisteten Eid verwiesen.

Die Dauer seiner Amtszeit beträgt 10 Jahre, gerechnet vom 30.06.2025 an.

 

Bad Soden am Taunus, 27.05.2025

 

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

bereitgestellt am 28.05.2025