Steuern und Abgaben - Jahreszahler

Die Stadtkasse Bad Soden am Taunus weist darauf hin, dass folgende Abgaben bzw. Steuern am 01.07.2025 fällig sind:

  •                                                Grundbesitzabgaben
  •                                                Gewerbesteuer
  •                                                Hundesteuer
  •                                                Wasser- und Kanalgebühren

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass die Steuerbescheide bis zur Zustellung eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit – auch über mehrere Jahre – behalten. Es wird gebeten, die Zahlungstermine zu beachten, da sich sonst alle Steuerrückstände nach dem Steuersäumnisgesetz für jeden angefangenen Monat um ein Prozent Säumniszuschlag erhöhen.

Außerdem müssen die Rückstände kostenpflichtig im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen werden. Von der Entrichtung von Säumniszuschlägen kann nur befreit werden, wer vor der Fälligkeit einen schriftlich begründeten Stundungsantrag gestellt hat.

Für die Abwicklung ist es am vorteilhaftesten, wenn die Stadt Bad Soden am Taunus von den Zahlern ermächtigt wird, fällige Beträge von deren Konto bei der Bank, Sparkasse oder Postbank abzubuchen (Abbuchungsverfahren). Fälligkeitstermine brauchen dann nicht mehr selbst überwacht zu werden, Versäumnissen wird vorgebeugt.

Dringende Bitte: Bei Daueraufträgen sollte das Geldinstitut verständigt werden, sobald sich Steuerkontonummer oder Beträge geändert haben. Bei Überweisungen wird gebeten, Konto- (Steuer-) Nummer und Name des Steuerpflichtigen deutlich zu vermerken, da sonst eine ordnungsgemäße Verbuchung nicht gewährleistet ist.

Die fälligen Steuern können, für die Stadt Bad Soden am Taunus, auf das Konto bei der Taunus Sparkasse IBAN: DE91 5125 0000 0004 0250 67 mit dem
BIC: HELADEF1TSK überwiesen werden. Für Zahlungen an die Stadtwerke Bad Soden am Taunus, verwenden Sie bitte die IBAN: DE34 5125 0000 0001 1676 00, mit dem BIC: HELADEF1TSK.

Bei Einzugsermächtigungen bitte der Stadtkasse Bad Soden am Taunus alle Änderungen der Bankverbindung mitteilen, um etwaige Probleme bei der Abbuchung zu vermeiden.

Die Steuernummern beginnen wie folgt:

                                           Grundsteuer und Abfall       01 000.....

                                           Gewerbesteuer                    01 100.....

                                           Hundesteuer                        01 200.....

                                           Wasser- und Kanal              02 500

Werden mehrere Steuerarten oder Grundsteuerobjekte auf einem Überweisungsträger zusammengefasst, bitte alle Steuernummern getrennt aufführen.

Die Abbuchungen werden am 01.07.2025 durchgeführt.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, Zahlungen für Abwasser- und Wassergebühren bitte ausschließlich auf das Konto der Stadtwerke Bad Soden am Taunus einzuzahlen. Auch hier wird gebeten, bei Überweisungen, die Steuernummer (beginnend mit: 02.500.....) sowie den Namen des Steuerpflichtigen deutlich zu vermerken.

Bad Soden am Taunus, 03.06.2025

 

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bereitgestellt am 12.06. 2025