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Vereinfachte Umlegung „Schillerstraße 13-13b / Parkstraße 6“ in der Gemarkung Bad Soden Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung gemäß § 83 I Baugesetzbuch
In der vereinfachten Umlegung im Gebiet „Schillerstraße 13-13b / Parkstraße 6“ in der Gemarkung Bad Soden wird nach § 83 I Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) bekanntgemacht, dass der Beschluss vom 25.03.2025 über die vereinfachte Umlegung nach § 80 ff. BauGB am 27.09.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 II Baugesetzbuch).
Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen diese Bekanntmachung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus als Umlegungsstelle, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Bad Soden am Taunus, 02. Oktober 2025
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
bereitgestellt am 02.10.2025