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Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben K 797 Geh- und Radweg Bad Soden-Altenhain – Neuenhain auf Grundstücken im Bereich der Gemarkungen Altenhain und Neuenhain
Hessen Mobil beabsichtigt, in der Gemeinde Bad Soden am Taunus zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen.
Um die Planung vorbereiten zu können, sind von Februar bis November 2026 vorlaufende faunistische Untersuchungen (Kartierungen) durchzuführen zu deren Zweck verschiedene Grundstücke betreten werden müssen.
Die betroffenen Grundstücke sind auf der abgebildeten Karte gekennzeichnet.

Über das reine Betreten hinaus sind folgende Arbeiten geplant:
- Zur Kartierung der Haselmaus ist die vorübergehende Ausbringung von Nisthilfen erforderlich. Diese werden in der Zeit von März bis November 2026 in Hecken und an Bäumen angebracht und nach Durchführung der Untersuchungen wieder entfernt.
- Zur Kartierung der Reptilien werden zwischen April und September 2026 auf den Grundstücken vorübergehend Bretter ausgelegt, die nach Durchführung der Untersuchungen wieder entfernt werden.
- Zur Kartierung der Fledermäuse werden zwischen Juni und August 2026 an einzelnen Bäumen vorübergehend Horchboxen angebracht und nach Durchführung der Untersuchungen wieder entfernt.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32a Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch von Hessen Mobil Beauftragte durchgeführt werden.
Durch die vorgenannten Vorarbeiten ist nicht zu erwarten, dass einem Grundstückseigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.02.2026 gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist an: Hessen Mobil, PB 14.3.02, Dostojewskistraße 4-6, 65187 Wiesbaden. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.
bereitgestellt am 28.01.2026