Parkgebührenordnung der Stadt Bad Soden am Taunus

Aufgrund § 6 a Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBI.2024 I Nr. 323) und § 16 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 859), zuletzt geändert durch Artikel 3, 4 und 5 vom 22.12.2025 (GVBI Nr. 113) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung am 04.02.2026 folgende Parkgebührenordnung beschlossen:

§ 1
Geltungsbereich

(1)  Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bad Soden am Taunus werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind. Dies gilt nicht für die Überwachung der Parkzeit durch Parkscheiben.

(2)  Diese Gebührenordnung gilt nicht für die Vermietung von Stellplätzen auf dem Parkdeck Enggasse und die Benutzung des Parkhauses am Bahnhof.

§ 2
Gebührenhöhe

Für das Parken auf Parkflächen im Sinne von § 1 werden folgende Gebühren erhoben:

Parkplatz hinter dem Rathaus

Montag bis Freitag                     08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Samstag                                       08:00 Uhr - 14:00 Uhr

€ 0.75 je 30 Minuten
€ 0.15 je weitere 6 Minuten

Mindestgebühr € 0.75
Höchstparkdauer 2 Stunden

§ 3
Inkrafttreten

Diese Parkgebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Soden am Taunus, 06.02.2026

 

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus


Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

bereitgestellt am 11.02.2026