Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen

FAQ - Alles Wissenswerte rund um die Kommunal- und Ausländerbeiratswahl am Sonntag, 15. März 2026

Kommunalwahl

Zur Kommunalwahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag…

1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetzes ist. Als Deutscher wahlberechtigt ist auch, wer neben der deutschen außerdem eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt.

a. das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wahlberechtigt sind demnach alle Personen, die am 15.03.2008 oder früher geboren sind

b. seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat (Stichtag: 01.02.2026)

2. Unionsbürger (siehe untenstehende Liste) ist. Sie sind unter den gleichen Bedingungen wie unter Punkt 1 a und b zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt.

Liste der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

  • Belgien
  • Kroatien
  • Rumänien
  • Bulgarien
  • Lettland
  • Schweden
  • Dänemark
  • Litauen
  • Slowakei
  • Estland
  • Luxemburg
  • Slowenien
  • Finnland
  • Malta
  • Spanien
  • Frankreich
  • Niederlande
  • Tschechische Republik
  • Griechenland
  • Österreich
  • Ungarn
  • Irland
  • Polen
  • Zypern
  • Italien
  • Portugal

 

Keine Unionsbürger sind dänische Staatsangehörige der Faröer-Inseln und Grönland.

Ausländerbeiratswahl

Zur Ausländerbeiratswahl ist danach derjenige wahlberechtigt, der am Wahltag ausländischer Einwohner der Gemeinde und auch meldepflichtig ist. Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetzes ist, somit auch Staatenlose. Angehörige der NATO-Truppen nebst Gefolge, Angehörige des diplomatischen oder konsularischen Korps scheiden aus (vgl. §§ 26 und 27 BMG). Deutsch-ausländische Doppelstaater sind keine Ausländer.

Darüber hinaus gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Kommunalwahl.

Beantragung Briefwahl

Die Beantragung der Briefwahl ist im Zeitraum vom 02.02.2026 bis 13.03.2026 um 13:00 Uhr möglich. Ab dem 14.03.2026, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr können nur noch in begründeten Notfällen Briefwahlunterlagen direkt über das Wahlamt der Abteilung 10, Rathaus, Königsteiner Straße 73 beantragt werden. 

Wo und wie kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?

Sie haben entweder die Möglichkeit, direkt auf unserer Homepage über das Onlineverfahren OLIWA (ab 02. Februar 2026!) oder über die Wahlbenachrichtigung (PDF) die Briefwahlunterlagen zu beantragen. (s. auch Punkt 1)

1. Ich bin wahlberechtigt und habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, möchte aber die Unterlagen zur Briefwahl beantragen. Was kann ich tun?

Wenn Sie nach den o.g. Kriterien wahlberechtigt sind und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, haben Sie entweder die Möglichkeit, direkt auf unsere Homepage über das Onlineverfahren OLIWA (ab 02. Februar 2026!) oder über die Wahlbenachrichtigung (PDF) die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie in folgende Briefkästen der Verwaltung einwerfen:

  • Verwaltungsstelle Rathaus, Königsteiner Straße 73
  • Verwaltungsstelle Bürgerhaus Neuenhain, Hauptstraße 45
  • Verwaltungsstelle Bürgerbüro im Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1

2. Ich halte mich zurzeit nicht an meiner Hauptwohnanschrift auf. Kann ich mir die Briefwahlunterlagen auch an eine abweichende Anschrift schicken lassen?

Ja, auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie im Vordruck die Möglichkeit, eine abweichende Anschrift einzutragen. Sie können jedoch auch direkt auf unsere Homepage über das Onlineverfahren OLIWA die Briefwahlunterlagen beantragen und sich diese an eine abweichende Anschrift übersenden lassen.

3. Ich habe die Briefwahlunterlagen erhalten, ausgefüllt und den Stimmzettel gekennzeichnet. Wie kommt der Wahlbrief wieder zurück zur Verwaltung?

Die orangefarbenen Wahlbriefe sind für eine Rücksendung über die Deutsche Post AG innerhalb Deutschlands von einem anfallenden Porto befreit. Sie können den Wahlbrief entweder in jeden gelben Briefkasten der Deutschen Post AG oder in einen der folgenden Briefkästen der Verwaltung einwerfen:

  • Verwaltungsstelle Rathaus, Königsteiner Straße 73
  • Verwaltungsstelle Bürgerhaus Neuenhain, Hauptstraße 45
  • Verwaltungsstelle Bürgerbüro im Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1

Hinweis: Bitte beachten Sie bei einer Rücksendung über die Deutsche Post AG eventuelle Postlaufzeiten!

4. Ich habe die Briefwahlunterlagen bereits beantragt, jedoch keine erhalten. Wie verhalte ich mich jetzt?

Wenn Sie entweder einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, die Unterlagen aber auf dem Post weg verloren gegangen sind, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro über die Rufnummer +49 6196 208-800 oder per E-Mail buergerbuero@stadt-bad-soden.de in Verbindung. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen werden sich um Ihr Anliegen kümmern.  Bitte teilen Sie uns im Falle einer E-Mail eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie zwecks Klärung Ihres Anliegens erreichen können.

5. Ich bin aus einer anderen Stadt des Main-Taunus-Kreises nach dem Stichtag 01.02.2026 zugezogen. Bin ich in Bad Soden am Taunus wahlberechtigt?

Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde des Main-Taunus-Kreises nach dem 01.02.2026 zugezogen sind, wurden Sie in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Gemeindewahl sind Sie nicht wahlberechtigt, bei einem Ortswechsel innerhalb des Kreises für die Kreiswahl jedoch schon. Sie haben bis einschließlich 22.02.2026 die Möglichkeit, sich in das hiesige Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Briefwahl bei Ihrem vorherigen Wohnsitz (bspw. online) zu beantragen und sich an eine abweichende Anschrift (neuer Wohnsitz) übersenden zu lassen.

6. Ich bin aus einer anderen Stadt außerhalb des Main-Taunus-Kreises nach dem Stichtag 01.02.2026 zugezogen. Bin ich in Bad Soden am Taunus wahlberechtigt?

Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde außerhalb des Main-Taunus-Kreises nach dem 01.02.2026 zugezogen sind, sind Sie für die anstehende Kommunalwahl am 15.03.2026 leider nicht wahlberechtigt. Ein gestellter Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) muss in diesen Fällen abgelehnt werden.

7. Kann ich meine Briefwahlunterlagen auch in der Verwaltung, abholen und/oder die Briefwahl gleich an Ort und Stelle durchführen?  Sie haben die Möglichkeit montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Freitag, 13.03.2026 nur noch bis 13:00 Uhr möglich)  im Bürgerbüro im Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1 die Briefwahl durchzuführen oder die Briefwahlunterlagen direkt zu erhalten. Bitte bringen Sie hierzu ihren Personalausweis oder Reisepass mit und idealerweise auch bereits den ausgefüllten Briefwahl-Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder hier hinterlegtes Formular.)

8. Ich habe die Briefwahlunterlagen postalisch erhalten. Was muss ich beachten?

Beigefügt zu Ihren Briefwahlunterlagen haben Sie ein Beiblatt mit einer Anleitung erhalten, welche Unterlagen in welchen Stimmumschlag eingelegt werden müssen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie den dazugehörigen Wahlschein eigenhändig unterschreiben, andernfalls kann Ihre Stimmabgabe nicht als gültig gewertet werden.

Für weitere Fragen oder Anregungen erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen des Bürgerbüros unter der Rufnummer +49 6196 208-800 oder per E-Mail buergerbuero@stadt-bad-soden.de. Bitte teilen Sie uns im Falle einer E-Mail eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie zwecks Klärung Ihres Anliegens erreichen können.