STADTRECHTE

Landgemeinde Soden

In der fünften Auflage von 1885 heißt es in der Annonce: "Städtisches Kurhaus zu Soden am Taunus." Die Werbung für das Kurhaus verwendet in der Folge in allen Veröffentlichungen der Kurschriften den Begriff "Städtisches Kurhaus". Aber erst im Jahre 1926 unternahm die Gemeinde den ersten Versuch, Stadtrechte zu erhalten. In einem Schreiben vom 02.06.1926 an den Gemeinderat brachten die Abgeordneten Joseph Munk, Gustav Wickenhäuser, Ludwig Martin, Oscar Kromer, Dr. Otto Thilenius, Wilhelm Kunz, Julius Colloseus und Heinrich Rübsamen den Antrag ein, "der Gemeinderat wolle mit allen Mitteln darauf hinarbeiten, dass der Landgemeinde Soden die Stadtrechte verliehen werde." Sie begründeten ihren Antrag wie folgt: "Nach dem ganzen Umfange der Verwaltung und dem Aufgabenkreis, der weit über das Maß dessen hinausgeht, was selbst in bedeutend größeren Stadtgemeinden erforderlich ist, glauben wir, dass bei ernstlichem Willen und zielbewusstem Vorgehen der Erfolg einem solchen Antrage auf die Dauer nicht versagt bleiben kann."

Der Weg zur Stadtgemeinde

Am 15.06.1926 nahm der Gemeinderat Kenntnis von einem Schreiben des Reichsstädtebundes in Berlin vom 03.06.1926, in dem mitgeteilt wurde, dass nach "§ 1 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau" ... "Landgemeinden auf ihren Antrag nach Anhörung des Kreistages und Provinziallandtages durch Beschluss des Staatsministeriums zu Stadtgemeinden erklärt werden" können. "Dies soll in der Regel geschehen, wenn eine Landgemeinde überwiegend städtischen Charakter und mehr als 10.000 Einwohner hat". Mit dem Landrat, dem Regierungspräsidenten und dem Oberpräsidenten sollte möglichst persönlich vor Antragstellung Fühlung aufgenommen werden.

Der Gemeinderat genehmigte die Stellung eines Antrages im Sinne der Ausführungen des Reichstädtebundes. Die Gemeindevertretung stimmt der Empfehlung des Gemeinderates am 14.07.1926 mit 18 Stimmen zu. Am 10.09.1926 richtete der Gemeindevorstand ein Gesuch um Verleihung der Stadtrechte an den "Herrn Minister des Innern in Berlin (durch den Herrn Vorsitzenden des Kreisausschusses, Höchst, den Herrn Regierungspräsidenten in Wiesbaden und Herrn Oberpräsidenten in Cassel)". Als Anlagen waren eine von Postdirektor a. D. Vohl erarbeitete Denkschrift, die Beschlüsse des Gemeinderates und der Gemeindevertretung beigefügt. An "bekannte und benachbarte Landtagsabgeordnete" wurde die Denkschrift übersandt und um Unterstützung des Antrags gebeten.

Stadtrechte erst 1947

Das Antwortschreiben des Preußischen Ministers des Innern vom 06.12.1926 hat folgenden Wortlaut: "Auf den Bericht vom 10.11.1926 - Pr. I. 2. G. 2.878 - erwidere ich ergebenst, dass ich dem Antrag des Gemeindevorstandes in Bad Soden auf Erklärung der Landgemeinde Bad Soden zur Stadtgemeinde keine Folge zu geben vermag ... I. A. gez. v. Leyden". Der Gemeinderat nahm von dem ablehnenden Bescheid am 10.01.1927 offiziell Kenntnis, die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 09.02.1927. Stadtrechte erhielt Bad Soden erst im Jahre 1947. Am 18.06.1946 richtete die Gemeinde ein Schreiben an den Hessischen Ministerpräsidenten, in dem sie diesem mitteilt, dass die Gemeindegremien beschlossen haben, die Landesregierung zu bitten, Bad Soden die Bezeichnung "Stadt" zu verleihen. Schon in den Jahren 1926 und 1934 habe man einen solchen Antrag gestellt. Der Regierungspräsident in Wiesbaden habe in einem Schreiben vom 11.04.1935 mitgeteilt, dass er einen entsprechenden Antrag beim Minister des Innern eingereicht habe. Dieser Antrag sei dadurch hinfällig geworden, da nach dem Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung für die Verleihung der Bezeichnung "Stadt" der Oberpräsident zuständig wurde. Ein entsprechender neuer Antrag sei wohl aus parteipolitischen Gründen vom Landrat nicht weitergegeben worden. Nun spreche die Gemeinde erneut die Bitte um die Verleihung der Bezeichnung "Stadt" aus. Mit Scheiben des Hessischen Ministers des Innern vom 10.06.1947 an den Bürgermeister wurde der Gemeinde Bad Soden dann durch Kabinettsbeschluss vom 21.05.1947 die Bezeichnung "Stadt" verliehen.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 28 heißt es unter Nummer 382: "Verleihung der Bezeichnung "Stadt" an die Gemeinde Bad Soden/Taunus. Der Gemeinde Bad Soden/Taunus ist gemäß § 9 Absatz 2, der Hessischen Gemeindeordnung vom 31.12.1945 durch das Hessische Staatsministerium (Kabinettsbeschluss vom 21.05.1947) die Bezeichnung "Stadt" verleihen worden. Der Minister des Innern IV - 200/06 - 4.7.47." Die diesbezügliche Urkunde trägt das Datum vom 27.06.1947.

Bad Soden am Taunus

Auch die Bezeichnung "Bad Soden" erhielt die Gemeinde erst im Jahre 1922 zugesprochen, wiewohl schon in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Bezeichnung "Bad" Verwendung fand und in der offiziellen Schrift der Gemeinde von 1893 als Titel erschien. Amtlich wurde die Bezeichnung Bad Soden durch eine in Nr. 17 des Amtsblatts der Preußischen Regierung zu Wiesbaden vom 29.04.1922 erschienene "Landespolizeiliche Anordnung", in der es unter der Nummer 325 hieß: "Die im Kreis Höchst a. M. gelegene Landgemeinde Soden a. T. wird von jetzt ab 'Bad Soden am Taunus' genannt. Wiesbaden, 21.04.22, Der Regierungspräsident."

Auch die Schreibweise "Bad Soden am Taunus" war lange Zeit umstritten. Der Verband Hessischer Heilbäder führte 1954 Soden unter dem Titel: "Soden am Taunus, Bad". Seit 1924 benutzte das hiesige Standesamt die Bezeichnung "Bad Soden am Taunus". Ab 1955 galt diese als die offizielle Schreibweise.

Ab 01.01.1975 sollte nach einem Erlass des Hessischen Ministers des Innern vom 08.11.1974 die Stadt die Bezeichnung "Bad Soden (Taunus)" führen. Dagegen erhob die Stadt am 03.06.1975 Einspruch. Am 01.12.1976 teilte Bürgermeister Kämmerer in einer amtlichen Bekanntmachung mit, dass der Einspruch Erfolg hatte und dass das "Neugliederungs-Schlußgesetz" die bisherige Bezeichnung "Bad Soden am Taunus" wieder übernommen habe. Auch habe der Hessische Minister des Innern durch Erlass vom 08.11.1976 (Staatsanzeiger Seite 2091) seine Anordnung vom 09.12.1974 wieder aufgehoben.