STOLPERSTEINE

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Warum Stolpersteine in Bad Soden am Taunus?
„Bad Soden, seit 1933 Sitz der Kreisleitung der NSDAP und später der Kreisverwaltung der Deutschen Arbeitsfront, ist heute Kreishauptstadt der Bewegung – Partei und DAF – für den Großkreis Main-Taunus-Obertaunus.“ – so schrieb es W. Dellzeit in seinem Artikel „Bad Soden am Taunus 33-39-Rückblick und Ausblick“ in der Bad Sodener Zeitung am 22.6.1939. Bad Soden galt überregional als NSDAP-Hochburg und Adolf Hitler war, wie in anderen deutschen Gemeinden auch, von 1933 bis 1946 Ehrenbürger der Stadt Bad Soden.

Am 10.11.1938 haben sich Bad Sodener Bürger, wie im gesamten Dritten Reich schon seit Tagen zuvor, an den Ausschreitungen gegen Juden beteiligt: Insbesondere die Synagoge und die Israelistische Kuranstalt wurden zerstört und die jüdischen Mitbürger vertrieben. Stolpersteine in Bad Soden machen die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung sichtbar. Sie werden am letzten in Freiheit gewählten Wohnort verlegt und ermöglichen somit das Gedenken an die Ereignisse und die Menschen. Oft ermöglichen sie Kontakte zu den Familien, die ohne diese Geschehnisse heute Mitbürger wären.

Was sind Stolpersteine?

Die Stolpersteine sind ein Kunstprojekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig. Mit den Stolpersteinen will er die Namen der Opfer zurück an die Orte ihres Lebens bringen.
„Auf dem Stolperstein bekommt das Opfer seinen Namen wieder, jedes Opfer erhält einen eigenen Stein seine Identität und sein Schicksal sind, soweit bekannt, ablesbar.“ „Wer den Namen des Opfers lesen will, muss sich herunterbeugen. In diesem Moment verbeugt er sich vor ihm.“
Gunter Demnig

Die AG Stolpersteine in Bad Soden
Die Arbeit der AG Stolpersteine Bad Soden bezieht sich auf den am 5. Oktober 2011 einstimmig gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung: „Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das Projekt „Stolpersteine“, welches an die Opfer des Nazi-Regimes erinnern soll und spricht sich für eine Umsetzung in Bad Soden aus. Stolpersteine dürfen in allen Bereichen der Stadt Bad Soden, die sich nicht in Privatbesitz befinden, auf Antrag gelegt werden. Das heißt, es erfolgt nach einem Antrag immer eine zeitnahe Genehmigung für das Verlegen von Stolpersteinen im öffentlichen Raum. Die Kosten für die Verlegung und Anschaffung erfolgen ausschließlich durch private Spender.“