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Wie und wann Soden zu dem Wappen mit dem Reichsapfel kam, ist unbekannt.  In einem Schreiben von Bürgermeister Benninghoven vom 14.09.1934 an den Landrat des Main-Taunus-Kreises teilte dieser mit, dass eine eigene Genehmigung zur Führung des in dem Gemeindesiegel enthaltenen Wappens mit dem Reichsapfel nicht vorliegt, die Gemeinde nach dem Schreiben des Staatsarchivs in Wiesbaden vom 14.01.1914 aber zur Führung des Wappens berechtigt sein dürfte. Auch in einem Schreiben vom 22.04.1937, das Dienstsiegel der Gemeinde Bad Soden betreffend, vertrat der Bürgermeister diese Auffassung und berief sich dabei auf "Siebmachers Wappenbuch".

In einem Brief vom 02.06.1937 fragte die Gemeinde beim Landrat an, ob sie bis zur endgültigen Entscheidung berechtigt sei, das alte Dienstsiegel zu verwenden. Der Landrat wandte sich seinerseits am 26.04.1937 um Entscheidung an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden. Dieser entschied am 11.06.1937, dass er die Gemeinde Bad Soden für berechtigt erachte, das Wappen mit dem Reichsapfel "ohne besondere Neuverleihung weiter zu führen" und gab Hinweise auf Form und Farbe des Wappens: Ein roter, golden bereifter Reichsapfel, bekrönt mit einem goldenen Kleeblattkreuz auf blauem Grund.

Flagge
Am 04.03.1954 beantragte der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus in einem Schreiben an den Landrat des Main-Taunus-Kreises "die Genehmigung zur Annahme einer Flagge für die Stadt Bad Soden am Taunus". Ein Flaggenentwurf war beigefügt. Er zeigte die nassauischen Farben blau-gold in zwei senkrechten Streifen. In der Mitte des Flaggentuches war das Stadtwappen eingelassen. Diesem Antrag angefügt war ein Gutachten des Staatsarchivs in Wiesbaden, in dem festgestellt wurde, dass der Führung einer Stadtflagge in der vorgeschlagenen Form nichts im Wege stehe und der Antrag daher vom Staatsarchiv unterstützt werde. Der Hessische Minister des Innern stimmte dem Antrag des Magistrats, eine Flagge führen zu dürfen, mit Erlass vom 26.04.1954 zu. Die in diesem Schreiben gegebene Flaggenbeschreibung lautete: "Auf der Trennungslinie des zweifeldrigen blau-goldenen Flaggentuches das Stadtwappen, in Blau einen roten, golden bereiften Reichsapfel bekrönt mit einem goldenen Kleeblattkreuz".

Gebietsreform 1977
Noch einmal wurde die Wappenfrage bei der Gebietsreform 1977 aufgeworfen. Sollte die neue Gesamtstadt Bad Soden am Taunus mit Neuenhain und Altenhain das bisherige Sodener Wappen übernehmen oder ein neues Wappen gestaltet werden? Der Vorschlag, die Wappen der drei Orte in einem Wappen zu vereinigen, wurde verworfen. Der Hessische Minister des Inneren erteilte am 07.03.1977 der Stadt Bad Soden in einer Urkunde die Genehmigung, das seitherige Sodener Wappen mit dem Reichsapfel als Wappen und Siegel der Gesamtstadt weiterzuführen, nämlich "in Blau einen roten, golden bereiften Reichsapfel, bekrönt mit einem goldenen Kleeblattkreuz". In einem weiteren Schreiben des Ministers vom 22.02.1978 hieß es dann: "Die Weiterführung der Wappen der früheren Gemeinden Altenhain und Neuenhain ist nicht statthaft."