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Rücksicht: Gehwege sind keine Fahrwege


Ob E-Scooter oder Fahrrad: Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, kommt schnell und flexibel von A nach B. Gleichzeitig erreichen die Stadt immer wieder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf Situationen, in denen E-Scooter oder Fahrräder rücksichtslos auf Gehwegen unterwegs sind. Gerade für ältere Menschen, Eltern mit kleinen Kindern oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann das unangenehm oder sogar gefährlich werden.

Deshalb gilt: Gehwege sind grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten. E-Scooter dürfen dort nicht fahren – ebenso wenig wie Fahrräder. Für Radfahrer gibt es Ausnahmen: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Auch eine geeignete Aufsichtsperson darf ein Kind unter acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Dabei gilt immer: Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.

E-Scooter-Regeln

Für E-Scooter gelten eigene Regeln: Sie gehören auf Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen beziehungsweise – wenn diese nicht vorhanden sind – auf die Fahrbahn. Gehwege oder Fußgängerzonen dürfen mit E-Scootern nur befahren werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksichtnahme auf den Fußverkehr.

Und noch eine wichtige Regel: Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Die Mitnahme eines Sozius oder einer Sozia ist nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Rollers dadurch nicht überschritten wird. Wer zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs ist, gefährdet zudem die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmender.

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht für E-Scooter derzeit nicht. Es wird dennoch allen Fahrerinnen und Fahrern empfohlen, einen Helm zu tragen. Dieser kann bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern oder zumindest deren Folgen deutlich verringern.

Rücksicht nehmen

Entscheidend ist aber nicht nur die richtige Verkehrsfläche, sondern auch das Verhalten dort. Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, sollte auf andere Verkehrsteilnehmende Rücksicht nehmen, ausreichend Abstand halten und die Geschwindigkeit an die Situation anpassen. Umgekehrt gilt auch für Fußgängerinnen und Fußgänger: Ein wenig gegenseitige Aufmerksamkeit kann helfen, Konflikte zu vermeiden.