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Verbrennen von Gartenabfällen untersagt


Die Feuerwehr bittet daher um erhöhte Wachsamkeit. Das Grillen sowie offenes Feuer in Wäldern sind grundsätzlich verboten und auch das Rauchen in Waldgebieten ist untersagt. Beim Grillen im heimischen Garten ist besondere Vorsicht geboten. Wer Rauchentwicklung oder Brände entdeckt, sollte umgehend die Notrufnummer 112 wählen.

Gartenabfälle abbrennen derzeit untersagt

Aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist das Abbrennen von Gartenabfällen derzeit nicht erlaubt. Gartenabfälle können zu den bekannten Öffnungszeiten im Wertstoffhof in der Hunsrückstraße oder bei den Grünsammelstellen in Neuenhain und Altenhain abgegeben werden. Alle Informationen rund um die Abfallentsorgung gibt es auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Abfall“.