- BÜRGERSERVICES
- STADT
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Deutsch-amerikanisches Bürgerfest
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Musik am Quellenpark
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bewerbung als Standbetreiber
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
waldbrandgefahr
Zweithöchste Alarmstufe ausgerufen!
Vor diesem Hintergrund erinnert die Stadt Bad Soden am Taunus daran, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine Brennanzeige eingereicht haben, vor dem vorgesehenen Brenntermin zur eigenverantwortlichen Prüfung des tagesaktuellen Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes verpflichtet sind. Sobald der Waldbrandgefahrenindex die Gefahrenstufe 3 von 5 erreicht hat, ist das Verbrennen von Gartenabfällen nicht zulässig. Am 6. August 2026 galt laut Website des Kreisfeuerwehrverbands für den Main-Taunus-Kreis bereits die Gefahrenstufe 4 (hohe Gefahr).
Bitte helfen auch Sie mit, Wald- und Vegetationsbrände zu vermeiden:
- Beachten Sie das ganzjährige Rauchverbot im Wald.
- Entzünden Sie offenes Feuer nur an ausgewiesenen Grillstellen und löschen Sie diese vollständig.
- Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und halten Sie Zufahrtswege für Einsatzkräfte frei.
- Rufen Sie sofort die Notrufnummer 112 an, wenn Sie Rauch oder einen Waldbrand bemerken.
