Fundsachen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
     

    Aufbewahrung und Versteigerung
     

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
     

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

    Für die Aufbewahrung einer Fundsache wird sowohl von den Eigentümern, als auch nach der gesetzlich geregelten Frist von sechs Monaten von den Findern bei Aushändigung eine Gebühr erhoben. Gemäß Verwaltungskostenverzeichnis beträgt die Bemessungsgrundlage 3 v. H. des Wertes, mindestens € 6,00.

    Die Stadt Bad Soden am Taunus führt keine Fundsachenversteigerungen durch, sondern spendet die Fundsachen deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist für wohltätige Zwecke.

  • Rechtsgrundlage

    § 967 BGB - Fundrecht: Ablieferungspflicht


Zuständige Abteilungen