Befreiung von der Ausweispflicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       
    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit von der Ausweispflicht befreien.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus
    • Schriftlicher Antrag, persönliche Abgabe oder Übersendung per Post möglich (bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“)
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (bspw. durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
    • Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Antragstellung durch eine/n Vertreter/in oder Generalbevollmächtigte/n: Generalvollmacht oder Betreuerausweis und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretenden oder Generalbevollmächtigten.

    Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen