Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

    Bislang mussten die Bürger zum zuständigen Amtsgericht nach Königstein oder zum für den jeweiligen Ortsteil zuständigen Ortsgerichtsvorsteher, um einen Kirchenaustritt zu beantragen. Der Hessische Landtag hat am 24.01.2017 nun das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts verabschiedet. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen geht somit von den Amtsgerichten auf die Städte und Gemeinden in Hessen über.

    Das Gesetz ist am 01.03.2017 in Kraft getreten. Bad Sodener Bürger können sich daher ab sofort mit ihrem Anliegen an das Standesamt im Rathaus wenden. Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €. Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

    Standesamt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus

    Tel. 06196 / 208 934, E-Mail:standesamt@stadt-bad-soden.de

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

    Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

    Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

Standesamt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus

Tel. 06196 / 208 934, E-Mail:standesamt@stadt-bad-soden.de

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