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Übermittlungssperre
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, im Bürgerbüro der Stadt Bad Soden am Taunus, eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre zu beantragen, wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden.
Nach Bestimmungen des Hessischen Meldegesetzes (HMG) können folgende Übermittlungssperren eingetragen werden- Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgesellschaften
- Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
- Widerspruch gegen Übermittlung an Parteien
- Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen Internetauskunft
- Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung