Übermittlungssperre

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, im Bürgerbüro der Stadt Bad Soden am Taunus, eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre zu beantragen, wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden.

    Nach Bestimmungen des Hessischen Meldegesetzes (HMG) können folgende Übermittlungssperren eingetragen werden

    • Widerspruch gegen Übermittlung an Religionsgesellschaften
    • Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
    • Widerspruch gegen Übermittlung an Parteien
    • Widerspruch gegen Übermittlung an Adressbuchverlage
    • Widerspruch gegen Internetauskunft
    • Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zuständige Abteilungen