Jugendschutzuntersuchung

  • Leistungsbeschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen möchte, der muss sich einer ärztlichen Untersuchung, der so genannten Jugendschutzuntersuchung unterziehen.

     

    Hierzu wird ein Untersuchungsberechtigungsschein und Erhebungsbogen benötigt. Beides ist im zuständigen Meldeamt des Hauptwohnsitzes erhältlich:

     

    Bürgerbüro
    Paulinenschlößchen,
    Kronberger Straße 1
    (Erdgeschoss)

    65812 Bad Soden
    Telefon 06196 / 2 08 - 800

    Telefax 06196 / 2 08 - 888


    Öffnungszeiten:
    Montag - Freitag von 07:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Samstag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

     

     

     

    Benötigte Unterlagen: 
    Bundespersonalausweis

    Mindestens ein Personensorgeberechtigter sowie die untersuchungsberechtigte Person müssen vorsprechen und sich ausweisen.

Zuständige Abteilungen