48-Seitenpässe

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Beantragung eines neuen maschinenlesbaren 48-Seiten-Reisepasses ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Neben einem Identitätsnachweis (Personalausweis, alter Reisepass, Kinderreisepass) wird ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. 
      
    Personen unter 18 Jahre brauchen zusätzlich eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Elternteile. Sie bekommen den Vordruck hierfür im Bürgerbüro oder hier.
    Bei der Antragsstellung sind zusätzlich die Ausweise beider Elternteile vorzulegen. Ab dem sechsten Lebensjahr ist außerdem die Erfassung der Fingerabdrücke für den Reisepass vorgeschrieben. 
      
    Die Bearbeitungszeit eines 48-Seiten-Reisepasses beträgt etwa drei bis vier Wochen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren (sind bei Antragstellung zu entrichten):

    48-Seiten-Reisepass bei Bürgern unter 24 Jahren

    € 59,50

    48-Seiten-Reisepass bei Bürgern über 24 Jahren

    € 82,00

      
    Gültigkeit:

    48-Seiten-Reisepass bei Bürgern unter 24 Jahre

    6 Jahre

    48-Seiten-Reisepass bei Bürgern über 24 Jahre

    10 Jahre

Zuständige Abteilungen