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Ausschreibung Sportförderpreis 2025/2026
Die Stadt Bad Soden am Taunus schreibt für die Jahre 2025 und 2026 den SPORTFÖRDERPREIS aus, um vorbildliche, kreative oder innovative Kinder- und Jugendangebote im Bereich Sport in Bad Soden am Taunus zu würdigen.
Der Sport nimmt im gesellschaftlichen Leben einen hohen Stellenwert ein und leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit, sondern fördert wesentlich das soziale Miteinander insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, lehrt Teamgeist, Fairness, stärkt das Selbstbewusstsein und hat einen hohen Integrationscharakter. Die Stadt Bad Soden am Taunus möchte herausragende, förderungswürdige Sportprojekte und -aktivitäten im Bereich der Jugendarbeit, die von ortsansässigen Vereinen, Gruppen, Institutionen oder freien Initiativen sowie Einzelpersonen gestaltet und veranstaltet wurden und der Öffentlichkeit zugänglich waren, mit dem Sportförderpreis auszeichnen. Diese können auch Angebote sein, die im regulären Trainingsbetrieb laufen, allerdings ein nicht alltägliches Programm beinhalten oder besonders innovativ oder kreativ sind.
Alle in Bad Soden ansässigen Sportvereine und andere Initiativen, die zwischen dem 01. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2026 ein besonders bemerkenswertes Sportprojekt für Kinder und Jugendliche öffentlich durchgeführt haben, können sich bewerben.
Der Sportförderpreis 2025/2026 ist mit € 2.500 dotiert
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis Freitag, 29. Januar 2027, ein.
Die Bewerbungsunterlagen sollten enthalten
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Veranstaltungstag bzw. Veranstaltungszeitraum
- Presseberichte, gegebenenfalls auch Hinweise über Akzeptanz (z.B. Besucherzahl, Kritiken usw.)
Über die Vergabe des Sportförderpreises entscheidet eine unabhängige Jury. Diese besteht aus dem Bürgermeister der Stadt Bad Soden am Taunus als Vorsitzenden, dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt, sowie sechs weiteren Jury-Mitgliedern:
- einem Mitglied des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus;
- zwei Vertretern der Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus aus dem Fachbereich Bürgerservice und Kultur;
- zwei sachkundigen Bürgern;
- einem Publizisten.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Einreichung der Bewerbung zur Teilnahme an der Vergabe des Sportförderpreises 2025/2026 der Stadt Bad Soden am Taunus erkennen die Bewerber die vorgenannten Bedingungen an.
Der Termin der Preisverleihung, die zusammen mit der Sportlerehrung im Frühjahr 2027 vorgenommen wird, wird noch bekannt gegeben.
