waldbrandgefahr

Zweithöchste Alarmstufe ausgerufen!


Vor diesem Hintergrund erinnert die Stadt Bad Soden am Taunus daran, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine Brennanzeige eingereicht haben, vor dem vorgesehenen Brenntermin zur eigenverantwortlichen Prüfung des tagesaktuellen Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes verpflichtet sind. Sobald der Waldbrandgefahrenindex die Gefahrenstufe 3 von 5 erreicht hat, ist das Verbrennen von Gartenabfällen nicht zulässig. Am 6. August 2026 galt laut Website des Kreisfeuerwehrverbands für den Main-Taunus-Kreis bereits die Gefahrenstufe 4 (hohe Gefahr). 

In Bad Soden am Taunus kam es am gestrigen Donnerstag zu einem Vegetationsbrand. Eine Streuobstwiese am Hipperichweg in Neuenhain brannte aus ungeklärter Ursache auf einer Fläche von etwa 300 Quadratemetern. Glücklicherweise konnte die Feuerwehr das Feuer schnell unter Kontrolle bringen und eine Ausbreitung Richtung Tal verhindern.

Bitte helfen auch Sie mit, Wald- und Vegetationsbrände zu vermeiden:

  • Beachten Sie das ganzjährige Rauchverbot im Wald und werfen Sie Zigarettenstummel auch im Feld nicht unachtsam weg. 
  • Entzünden Sie offenes Feuer nur an ausgewiesenen Grillstellen und löschen Sie diese vollständig.
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und halten Sie Zufahrtswege für Einsatzkräfte frei.
  • Rufen Sie sofort die Notrufnummer 112 an, wenn Sie Rauch oder einen Waldbrand bemerken.


Foto: Am gestrigen Donnerstag brannte in Neuenhain eine Streuobstwiese auf einer Fläche von etwa 300 Quadratmetern. Foto: Freiwillige Feuerwehr Neuenhain