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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bad Soden am Taunus für den öffentlichen Verkehr
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat in ihrer Sitzung am 08.11.2017 gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz in der Fassung vom 08.06.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2015 die Widmung der in der beigefügten Anlage unter den laufenden Nummern 1 – 40 und den dazugehörigen Lageplänen genannten Straßen-, Wege- und Parkplatzflächen beschlossen.
Beschränkung der Widmung
Die Zweckbestimmung der Widmung ist der Anlage zu entnehmen.
Wirksamkeit der Widmung
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages auf der städtischen Internetseite www.bad.soden.de mit einem Hinweis in dem städtischen Informationsblatt „Bad Soden am Taunus kompakt“ vollendet. Die Widmung tritt am Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus einzulegen.
Bad Soden am Taunus, 15.11.2017
gez. Karl Thumser
Erster Stadtrat
Bereitgestellt am 24.11.2017