I. Haushaltssatzung

der Stadt Bad Soden am Taunus für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 53.218.112,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 53.170.359,00 €


im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.049.328,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.588.143,00 €

ausgeglichen/mit einemÜberschuss/Fehlbedarf von 1.491.062,00 €


im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und denAuszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 4.301.822,00 €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.111.608,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.769.318,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.000.000,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.366.000,00 €                              

ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf von 6.278.112,00 € festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.000.000,00 € festgesetzt.

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 190 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v.H.

2.    Gewerbesteuer auf 357 v.H.

§ 6

Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

II. Beschluss über den Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Bad Soden am Taunus

Aufgrund der §§ 127 und 127a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) und des § 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung am 12.12.2018 folgendes beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Soden am Taunus für die Betriebsbereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.402.628,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.402.628,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 €

ausgeglichen mit einem Überschuss/Fehlbedarf von 0,00 €

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.062.600,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 418.929,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.576.000,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.576.000,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  1.056.500,00 €

ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf von 425.029,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.576.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wird im Haushaltsjahr 2019 von 750.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2018 beschlossene Stellenübersicht.

III. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. in Verbindung mit § 92a HGO das von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 12.12.2018 beschlossene Haushaltssicherungskonzept (§ 6 der Haushaltssatzung)

2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Kredite in Höhe von EUR 4.000.000,--  (i.W.: Viermillionen- Euro)

3. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung den in § 4 der o.g. Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von EUR 20.000.000,--  (i.W.: Zwanzigmillionen- Euro)

4. in Verbindung mit §§ 115 Abs. 3, 103 Abs. 2 HGO den Gesamtbetrag der im Wirtschaftsplan für 2019 der „Stadtwerke Bad Soden am Taunus“ vorgesehenen Kredite 

- für den Betriebsbereich „Wasserversorgung“, in Höhe von  EUR 938.000,--  (i.W.: Neunhundertundachtundreißigtausend- Euro) 

- für den Betriebsbereich „Abwasserbeseitigung“, in Höhe von EUR 638.000,--  (i.W.: Sechshundertundachtunddreißigtausend- Euro) in Verbindung mit §§ 115 Abs. 3, 102 Abs. 4 HGO den Gesamtbetrag der im og. Wirtschaftsplan für 2019 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

- für den Betriebsbereich „Wasserversorgung“, in Höhe von EUR 130.000,--  (i.W.: Einhundertunddreißigtausend- Euro)

-für den Betriebsbereich „Abwasserbeseitigung“, in Höhe von EUR 620.000,--  (i.W.: Sechshundertundzwanzigtausend- Euro)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.03.2019 bis 08.04.2019 im Rathaus Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, Zimmer 19 während der Dienststunden öffentlich aus.

Bad Soden am Taunus, 04.03.2019

 

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister


Bereitgestellt am 08.03.2019