Umlegung für das Gebiet „Sinai II+III“ in der Gemarkung Bad Soden

Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit der 1. Änderung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 Baugesetzbuch

In der Umlegung im Gebiet „Sinai II + III“ in der Gemarkung Bad Soden wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) bekanntgemacht, dass der Beschluss vom 17.09.2019 über die 1. Änderung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB am 28.09.2019 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der 1. Änderung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 72 Baugesetzbuch).

Geldleistungen sind fällig.

Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen diese Bekanntmachung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung bei dem Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus als Umlegungsstelle, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Bad Soden am Taunus, den 01.11.2019

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

bereitgestellt am 01.11.2019