Bebauungsplan Nr. 50 IV „Fuß- und Radweg entlang der Bahntrasse“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden - Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Durchführung der Öffentlichen Auslegung

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 11.12.2019 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 50 IV „Fuß- und Radweg entlang der Bahntrasse“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden

1.     den Bebauungsplanentwurf mit Begründung und

2.     die Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß den §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage westlich der Ecke Rosenthalstraße/Bahnweg entlang des Bahngeländes. Der ca. 0,065 ha große Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst folgende Grundstücke:

Flurstücke 53/5, 56/11, 58/10 in der Flur 5 und teilweise das Flurstück 123/7 in der Flur 11.

Räumlicher Geltungsbereich (Übersichtskarte)


Der vorstehende Übersichtsplan dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Er hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Plangebietes.

Planungsziel ist es, die Verbindungslücke des Fuß- und Radweges von Bad Soden am Taunus nach Sulzbach (Taunus) zu schließen. Die Schaffung des Planungsrechtes ist zudem Voraussetzung dafür, beantragte Fördermittel zu sichern.

Gemäß § 13a (2) Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 (3) Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

Es besteht die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf, die zugehörige Begründung und den Artenschutzbeitrag in der Zeit von

Montag, 02.03.2020 bis einschließlich Freitag, 03.04.2020

während der allgemeinen Dienststunden von montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und  14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 2. Stock, einzusehen.

Der Text der öffentlichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Artenschutzbeitrag sind gemäß § 4a (4) BauGB auf der Homepage der Stadt Bad Soden am Taunus unter folgendem Link einzusehen:

https://www.bad-soden.de/fuer-die-buerger/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der oben gennanten Auslegungsfrist eingereicht oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden. Erläuterungen zum Bebauungsplanentwurf sind während der allgemeinen Dienststunden oder nach telefonischer Absprache möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a (6) BauGB i.V.m. § 3 (2) Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zur Beschleunigung der Bauleitplanung beteiligt die Stadt Bad Soden am Taunus gemäß

§ 4b BauGB einen Dritten (Planungsbüro).

 

Bad Soden am Taunus, 17.02.2020

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

 

Bereitgestellt am 21.02.2020