Bebauungsplan Nr. 78 „Sinai II und III“ der Stadt Bad Soden am Taunus (zugleich Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 73 „Sinai I“ und Nr. 6 „Untere Königsteiner Straße“) - Änderung des Geltungsbereiches

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 05.02.2020 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 78 „Sinai II und III“, Stadtteil Bad Soden (zugleich Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Sinai I“ und Nr. 6 „Untere Königsteiner Straße“) die Änderung des Geltungsbereiches.

Die Änderung des Geltungsbereiches ist nachstehend unmaßstäblich dargestellt:


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke:

Flur 7, Gemarkung Bad Soden, Flurstücke 188, 191, 217/1 teilweise, 218 teilweise, 228 teilweise, 229 teilweise, 230 teilweise.

Flur 8, Gemarkung Bad Soden, Flurstücke 140, 142, 144/1, 144/6, 144/8, 144/10, 144/11, 144/12, 145, 146 teilweise, 147, 153 teilweise, 156/1 teilweise, 156/2, 157, 158 teilweise, 161, 163 teilweise, 164, 165/1, 165/2, 166, 167/1, 167/2.

Flur 9, Gemarkung Bad Soden, Flurstücke 19, 20, 21, 22, 23, 48, 50/1, 50/3, 50/4, 52/8, 53/3, 54/3, 87/49, 88/49.

Begründung:  

Das Ziel, Flächen am südwestlichen Rand von Bad Soden für Wohnbau und eingeschränktem Gewerbe planungsrechtlich zu entwickeln, bleibt bestehen; ebenso ist die verkehrliche Anbindung wie bisher direkt an die Limesspange vorgesehen.

Ziel der Änderung des Geltungsbereiches ist es, die Sichtbeziehung in Richtung Frankfurt an dieser Stelle freizuhalten und an die bestehende, historisch gewachsene Wohnstruktur nicht unmittelbar ein Gewerbegebiet anzuschließen. Mit dieser Änderung werden Anregungen aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung aufgegriffen. Deshalb sollen die 6 ha Gewerbenutzung in Form von eingeschränktem Gewerbe (reine Büronutzung, campusartige Bebauung, maximal 1.000 Arbeitsplätze) ohne Flächenzuwachs in Richtung B 8 verschoben werden. Dabei soll auch ein Teil der bestehenden Wohnbauentwicklungsfläche ohne Flächenzuwachs in den Bereich „Am Wasserturm“ verschoben werden. Dies würde den Ortsteingang an der „Wilhelmshöhe“ städtebaulich klarer definieren. Ein weiterer Vorteil dieser Änderung ist es, dass die geplante Regionalparkroute nicht abknickend an die Limesspange verläuft, sondern von Nordwesten kommend mit unverbautem Blick und regionalem Bezug in Richtung Südwesten als klarere Anbindung über die Limesspange in Richtung Main-Taunus-Zentrum laufen kann; dieser Korridor eignet sich besser als die bislang vorgesehene große öffentliche Grünfläche zwischen den Teilgebieten. Städtebaulicher Ankerpunkt dieses Konzeptes ist der ehemalige Wasserturm.

Bad Soden am Taunus, 14.02.2020

 

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bereitgestellt am 21.02.2020