Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 14.03.2021 und die Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte und Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus

I.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 28.04.2021 die Gemeindewahl vom 14.03.2021 im Wahlkreis Bad Soden am Taunus für gültig erklärt.

II.

Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in der Sitzung am 28.04.2021 folgende ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte gewählt:

  1. Herr Dr. Felix Fischer
  2. Herr Nick-Oliver Kromer
  3. Herr Peter Dörr
  4. Frau Renate Richter
  5. Frau Kornelia Girsig
  6. Herr Raimund Konrad
  7. Herr Bernhard Köcher
  8. Herr Dr. Heinrich Kappel
  9. Frau Doris Rexer
  10. Frau Katja Gauf

Die Einführung, Verpflichtung, Ernennung, und Vereidigung der Magistratsmitglieder der Stadt Bad Soden am Taunus erfolgte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 28.04.2021.

III.

Hiermit stelle ich fest, dass nach der erfolgten Magistratswahl am 28.04.2021 folgende Mitglieder durch Mandatsverzicht sowie gemäß § 65 Hessische Gemeindeordnung (HGO) mit sofortiger Wirkung aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus ausgeschieden sind:

1.               Herr Dr. Felix Fischer                 (CDU)

2.               Herr Nick-Oliver Kromer            (CDU)

3.               Herr Bernhard Köcher               (BSB)

4.               Frau Doris Rexer            (SPD)

IV.

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich fest, dass auf Grund der Magistratswahl und der Mandatsverzichte somit folgende noch nicht berufene Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus nachgerückt sind:

Aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union (CDU):

Herr Stefan Dietrich

Herr Alexander Roder

Aus dem Wahlvorschlag der Bad Sodener Bürger (BSB):

Herr Christian Gutbier

Aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD):

Herr Steven Lux

V.

Gegen diese Feststellungen kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte/r des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 KWG). Der Einspruch ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen, soweit er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter für die Kommunalwahl in Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, einzureichen.

Bad Soden am Taunus, 29.04.2021

 

Torsten Kiesewetter
Besonderer Wahlleiter

 

Bereitgestellt am 30.04.2021