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Änderung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus
Herr Dr. Dr. Stephan Hauk hat mit Schreiben vom 15.05.2026 sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Bad Soden am Taunus mit Wirkung zum 24.05.2026 niedergelegt und scheidet somit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus aus.
Gemäß § 34 (1) und (3) des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der zur Zeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass als nächster Bewerber des Wahlvorschlags „Bad Sodener Bürger“
Herr Michael Hoffmann,
Hauptstraße 96,
65812 Bad Soden am Taunus
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 KWG). Der Einspruch ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen, soweit er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter in Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, einzureichen.
Bad Soden am Taunus, 18.05.2026
Torsten Kiesewetter
Besonderer Wahlleiter
bereitgestellt am 20.05.2026