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Bebauungsplan Nr. 75 "Adlerkarree" der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden
Bebauungsplanvorentwurf und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat in ihrer Sitzung am 26.08.2026 den Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Zur Erläuterung des Bebauungsplanvorentwurfes findet am Dienstag, 03.11.2026 um 19:30 Uhr im Bürgersaal Neuenhain, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
In dieser öffentlichen Veranstaltung werden Sie über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie weitere Details der Planung und das Bebauungsplanverfahren im Allgemeinen informiert. Hierbei wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.
Anschließend wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 75 „Adlerkarree“ mit Begründung in der Zeit von
Mittwoch, 04.11.2026 bis einschließlich Freitag, 04.12.2026
wie folgt veröffentlicht:
- Auf der Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus www.bad-soden.de unter „Stadt“ à „Stadtplanung&Verkehr“ à „Stadtplanung“ à „Bebauungspläne“ à „Bebauungspläne im Verfahren (https://www.bad-soden.de/stadt/stadtplanung-verkehr/stadtplanung/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/)
- Auf der Internetseite der Planergruppe ROB www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (http://www.planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/)
Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen in der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 2. Stock, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zur Erörterung des Bebauungsplans stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 61„Stadtentwicklung und Mobilität“ unter der Rufnummer 06196 208-331 und per E-Mail unter Abt.61@stadt-bad-soden.de zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch an
goerz@planergruppe-rob.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Emailadresse oder/und der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Nach Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.
Geltungsbereich (ohne Maßstab)

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage der Stadt Bad Soden am Taunus unmittelbar nordwestlich des Bahnhofs. Nordöstlich, entlang der Königsteiner Straße grenzt der Alte Kurpark an. Südöstlich des Plangebietes erstrecken sich die weiteren Teile der Innenstadt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 9.542 m² (ca. 0,9 ha).
Ziel des Bebauungsplans Nr. 75 „Adlerkarree“ ist die städtebauliche Neuordnung des bislang unbeplanten innerstädtischen Bereichs und die Schaffung einer gemischt genutzten Bebauung. Vorgesehen sind eine geschlossene Blockrandbebauung, eine neue dreigliedrige Wegebeziehung zur Innenstadt sowie belebte Erdgeschosszonen und attraktive Aufenthaltsbereiche als Erweiterung der Fußgängerzone. Das Bebauungskonzept greift historische Bezüge der Altstadt auf und orientiert sich bei Geschossigkeit und Dachgestaltung an den nahegelegenen Kurvillen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die städtebaulichen Ziele des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzepts planungsrechtlich gesichert werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 „Adlerkarree“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und die maximal zulässige Grundfläche innerhalb des Plangebietes aufgrund der Größe des Geltungsbereiches von 9.542 m² weniger als 20.000 m² beträgt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Bad Soden am Taunus, 12.10.2026
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
bereitgestellt am 16.10.2026