Bebauungsplan Nr. 80 "Um die Spessartstraße" der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden (zugleich Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 45 "Auf der Weide" und Nr. 49.1 "An der Prof.-Much-Straße")  

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 10.06.2026 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Um die Spessartstraße“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden (zugleich Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 45 "Auf der Weide" und Nr. 49.1 "An der Prof.-Much-Straße") gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.


Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 80 „Um die Spessartstraße“ (ohne Maßstab)

Begründung:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 „Um die Spessartstraße“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 03.02.2021 mit dem Ziel beschlossen, bestehenden Geschosswohnungsbau in Teilbereichen gebietsverträglich erweitern zu können. Ein behutsamer Übergang zu angrenzenden Einfamilienhausstrukturen sollte dabei besonders berücksichtigt werden.

Erste Analysen hatten aufgezeigt, dass ein behutsamer Übergang zu den angrenzenden Einfamilienhausstrukturen bei einer Erhöhung der Vollgeschosse nicht gewährleistet werden kann. Die erforderlichen Stellplätze hätten außerdem eine Reduzierung der wichtigen Grünflächen in diesem Bereich zur Folge und würden sich nachteilig auf die städtebauliche Situation auswirken. Ein Verzicht auf zusätzliche Stellplätze würde wiederum die heute bereits extrem angespannte Situation des ruhenden Verkehrs in diesem Quartier verschärfen.

Weiterhin ist seit Ende 2025 der sogenannte Bauturbo zur Rechtsgrundlage geworden. Dieser ermöglicht den Kommunen, für Wohnvorhaben Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erteilen, wenn diese städtebaulich vertretbar sind. In Bad Soden am Taunus werden bereits bei älteren und restriktiven Bebauungsplänen entsprechende Befreiungen erteilt, um ein einheitliches Vorgehen für die Dachlandschaft des gesamten Stadtgebiets zu gewährleisten. Da Dachgeschossausbauten somit in begrenztem Umfang ohne einen neuen Bebauungsplan realisierbar sind, ist es nicht länger zweckmäßig, an dem bestehenden Aufstellungsbeschluss festzuhalten.

 

Bad Soden am Taunus, 06.07.2026

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch

Bürgermeister

 

bereitgestellt am 08.07.2026