Einladung Jahreshauptversammlung

Datum: 13.04.2026

E i n l a d u n g

 

Liebe Mitglieder und gesetzliche Vertreter der Mitglieder,

zur diesjährigen Jahresmitgliederversammlung nach § 14 Abs.2 unserer Satzung laden wir Sie für

Freitag, den 08. Mai 2026, um 19:30 Uhr (Einlass ab 19:15 Uhr)

in den großen Mehrzweckraum der Hasselgrundhalle, Bad Soden, Gartenstr. 2a, herzlich ein. Diese Einladung wird auch fristgerecht in den Bekanntmachungen der Stadt Bad Soden auf der Homepage und in der Bad Sodener Zeitung veröffentlicht werden.

In diesem Jahr möchten wir wieder einige Mitglieder für ihre lange Mitgliedschaft ehren und eine notwendige Satzungsergänzung vornehmen. Eine der wichtigsten Pflichten eines Vereinsmitgliedes ist die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung, weshalb wir auf eine rege Teilnahme hoffen, auch wenn dafür mal eine Sporteinheit wegfallen muss.

Tagesordnungspunkte:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Tagesordnung

3. Totenehrung

4. Geschäftsberichte des Vorstandes

5. Vermögensnachweis

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Aussprache

8. Entlastung der Kassenführung und des Vorstandes

9. Etatvorlage 2026

10. Satzungsergänzung: Einfügung eines § 26a zum Thema Kindeswohl (siehe Anlage)

11. Erhöhung der Abteilungsbeiträge für Inlinehockey (siehe Anlage)

12. Erhöhung Bearbeitungsgebühr für Rechnungszahler (siehe Anlage)

13. Ergänzende Wahl eines Mitgliedes zum Ehrenrat

14. Ehrungen langjähriger Mitglieder

15. Anträge (müssen bis zum 30.04.2026 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden, Frau Aytül Otters, Wiesenweg 16, 65812 Bad Soden, eingegangen sein.)

16. Verschiedenes

 

Mit sportlichen Grüßen

gez.                                                                gez.

Aytül Otters                                                   Rainer Mies

1. Vorsitzende des Vorstandes                  1. Stellvertr. des Vorstandes

der TG 1875 Bad Soden e.V.                        der TG 1875 Bad Soden e.V.

 

Anlage zu TOP 10 - Satzungsergänzung

 

Einfügung eines § 26a zum Thema Kindeswohl und Werte des Vereins

Begründung

VII.       Werte des Vereins  

 

§ 26a   Kindeswohl 

 

(1)        Die Turngemeinde 1875 verpflichtet sich, das Wohl von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen seiner Tätigkeit zu fördern und zu schützen. 

(2)        Alle Mitglieder, Trainer, Übungsleiter und Funktionäre der Turngemeinde 1875 sind angehalten, ein respektvolles, gewaltfreies und unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen und ihre sportlichen Fähigkeiten entwickeln können. 

(3)        Die Turngemeinde 1875 setzt sich aktiv für die Prävention von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung ein. Hierzu werden geeignete Maßnahmen und Schulungen für alle Beteiligten angeboten. 

(4)        Die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen werden in allen Entscheidungen des Vereins berücksichtigt. Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten wird stets das Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt. 

(5)        Der Vorstand der Turngemeinde 1875 verpflichtet sich, ein Schutzkonzept zu entwickeln, das die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt und regelmäßig überprüft sowie aktualisiert. 

 

 

Die Sportjugend Hessen hat Mindeststandards zum Kindeswohl eingeführt, die jeder Sportverein erfüllen soll. Diese sind:

  • Positionierung des Vereinsvorstands und Verankerung in der Vereinssatzung
  • Bestimmung von Ansprechpersonen
  • Bekennung zum Verhaltenskodex durch die Übungsleiter/innen
  • Qualifizierung der Übungsleiter/innen
  • Vorlage des erw. Führungszeugnisses

Im Herbst 2022 hat der Vorstand der Sportjugend Hessen beschlossen, dass Mindeststandards zum Kindeswohl als klare Empfehlung für Vereine vorgeschrieben werden sollen. Seit dem 01.01.2023 gilt die schrittweise Umsetzung als Fördervoraussetzung für die Weiterleitungen von Mitteln durch die Sportjugend Hessen.

Die meisten Punkte der Mindeststandards haben wir bereits erfüllt. Wir haben zwei Ansprechpersonen bestimmt, alle ÜL, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben ein Führungszeugnis vorgelegt und einen Verhaltenskodex unterzeichnet. Die Qualifizierungen dauern stetig an und werden durchgeführt. Es fehlt also nur noch die Ergänzung der Satzung, die jetzt von der Mitgliederversammlung beschlossen werden soll.

 

Anlage zu TOP 11 - Erhöhung der ABTEILUNGSBEITRAGSSÄTZE ab 01.07.2026

Abteilungsbeitrag Inline Hockey (zusätzlich)

  • Bisheriger Zusatzbeitrag für Mitglieder unter 18 Jahren wird von 0,50 € auf 1,00 € p/Monat

angehoben.

Begründung:   Der Wunsch einer Erhöhung des Abteilungsbeitrages wurde durch die Abteilungsleitung an den Vorstand herangetragen, da die finanziellen Bedürfnisse gestiegen sind.

 

Anlage zu TOP 12 – Erhöhung Bearbeitungsgebühr für Rechnungszahler

Erhöhung der Gebühr für Rechnungszahler wird von 1,50 € pro Rechnung auf 5 € erhöht.

Begründung: Der Arbeitsaufwand ist hoch und die Portokosten sind massiv gestiegen.


Bereitgestellt am 15.04.2026