- BÜRGERSERVICES
- STADT
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Deutsch-amerikanisches Bürgerfest
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Musik am Quellenpark
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bewerbung als Standbetreiber
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Änderungen in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus
Herr Dr. Felix Fischer hat mit Schreiben vom 10.06.2026 sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Bad Soden am Taunus mit sofortiger Wirkung niedergelegt und scheidet somit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus aus.
Der nächste Bewerber des Wahlvorschlags „Christlich Demokratische Union Deutschlands“, Herr Frank Otters verzichtet auf sein Mandat.
Gemäß § 34 (1) und (3) des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der zurzeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass als nächste Bewerberin des Wahlvorschlags „Christlich Demokratische Union Deutschlands“
Frau Karin Kümmel-Herbst,
65812 Bad Soden am Taunus
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus nachrückt.
Frau Renate Richter hat mit Schreiben vom 10.06.2026 ihr Mandat als Stadtverordnete der Stadt Bad Soden am Taunus mit sofortiger Wirkung niedergelegt und scheidet somit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus aus.
Gemäß § 34 (1) und (3) des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der zurzeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass als nächster Bewerber des Wahlvorschlags „Christlich Demokratische Union Deutschlands“
Herr Marcus Michel,
65812 Bad Soden am Taunus
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus nachrückt.
Herr Peter Dörr hat mit Schreiben vom 10.06.2026 sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Bad Soden am Taunus mit sofortiger Wirkung niedergelegt und scheidet somit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus aus.
Gemäß § 34 (1) und (3) des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der zurzeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass als nächster Bewerber des Wahlvorschlags „Christlich Demokratische Union Deutschlands“
Herr Wolfram Gierer,
65812 Bad Soden am Taunus
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus nachrückt.
Herr Bernhard Köcher hat mit Schreiben vom 10.06.2026 sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Bad Soden am Taunus mit sofortiger Wirkung niedergelegt und scheidet somit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus aus.
Gemäß § 34 (1) und (3) des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der zurzeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass als nächster Bewerber des Wahlvorschlags „Bad Sodener Bürger“
Herr Bertram Bär,
65812 Bad Soden am Taunus
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 KWG). Der Einspruch ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen, soweit er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter in Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, einzureichen.
Bad Soden am Taunus, 11.06.2026
Torsten Kiesewetter
Besonderer Wahlleiter