Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher (m/w/d) 

Das Ortsgericht Bad Soden am Taunus III (Neuenhain) sucht einen stv. Ortsgerichtsvorsteher (m/w/d).

Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bad Soden am Taunus (Neuenhain) haben. Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus und bedarf mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Versammlung.

Das Aufgabengebiet des stv. Ortsgerichtsvorstehers ist die Mitwirkung bei Nachlasssicherungen und Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden.

Die Bestellung zum Ortsgerichtsmitglied erfolgt für zehn Jahre. Ist der Bewerber (m/w/d) 65 Jahre alt, erfolgt die Bestellung nur für fünf Jahre.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Nach der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die Bestellung zum Ehrenbeamten des Landes Hessen durch den Direktor des Amtsgerichtes.

Das Amt kann gemäß § 8 (2) Ortsgerichtsgesetz nicht bekleiden,

1.         wer seinen Wohnsitz nicht im Bezirk des Ortsgerichts hat,

2.         wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,

3.         wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist.

Interessierte Personen, die sich für dieses Amt zur Wahl stellen möchten, melden sich bitte schriftlich mit kurzem Lebenslauf, bis spätestens Freitag, 06. November 2026 an den

 

Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
- Ortsgericht -
Königsteiner Straße 73
65812 Bad Soden am Taunus.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ilka Bobowski unter der Rufnummer +49 6196 208-101.

 

Bad Soden am Taunus, 12.10.2026

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus


Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bereitgestellt am 13.10.2026