Kommunalwahlen am 15.03.2026 Wahlprüfung gemäß § 26 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)  

Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich hiermit bekannt, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung am 29. April 2026 folgende Beschlüsse über die Wahlprüfung gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), gefasst hat:

Der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus erklärt gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 57 Abs.1 der Kommunalwahlordnung (KWO) die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und die Wahl zum Ausländerbeirat vom 15. März 2026 für gültig, nachdem Einsprüche innerhalb der abgelaufenen Einspruchsfrist nicht erhoben worden sind.


Bad Soden am Taunus, 07.07.2026

 

Torsten Kiesewetter

Besonderer Wahlleiter

 

Bereitgestellt am 15.07.2026