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AUSLÄNDERBEIRATSWAHL
Die Hessische Gemeindeordnung sieht vor, dass in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat eingerichtet werden muss. Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde und berät die Organe der Gemeinden in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Der Ausländerbeirat Bad Soden am Taunus
Der Ausländerbeirat Bad Soden am Taunus ist eine Gruppe von Frauen und Männer aus den verschiedensten Berufs- und Altersgruppen, Nationalitäten und Glaubensrichtungen. In Bad Soden am Taunus leben derzeit rund 23.850 Menschen, davon mehr als 21 Prozent ausländische Einwohner und Einwohnerinnen aus mehr als 110 Nationen.
Kumulieren & Panaschieren
Mit der Ausländerbeiratswahl am 04.11.2001 wurde den Wählern erstmals die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens eingeräumt. Das bisherige Wahlrecht sah vor, dass die Mitglieder des Ausländerbeirats nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit starren Listen gewählt werden. Dabei hatten die Wähler nur eine Stimme, die sie einer der zur Wahl angetretenen Parteien oder Wählergruppen geben konnten. Eine Möglichkeit, die Reihenfolge der Bewerber auf der gewählten Liste zu verändern, bestand nicht.
Seit dem 04. November 2001 können die Wähler so viele Stimmen abgeben, wie Sitze zu vergeben sind. Dies sind bei der Ausländerbeiratswahl sieben Stimmen. Hierbei können sie jedem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) und dadurch die Reihenfolge der Bewerber auf dem favorisierten Wahlvorschlag beeinflussen. Die Wähler müssen sich zudem nicht mehr für eine Partei oder Wählergruppe entscheiden, sondern können ihre Stimmen Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren). Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag in unveränderter Reihenfolge zu wählen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Weitere Informationen zum Ausländerbeirat Bad Soden
Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre. Die nächsten Ausländerbeiratswahlen finden im März 2026 statt.