BUNDESTAGSWAHLEN

Am 23. Februar 2025 wird gewählt

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt – und stellt die für die Organisation zuständigen Abteilungen in allen Kommunen vor große Herausforderungen. Aber auch für die Briefwählerinnen und Briefwähler kann die Zeit eng werden. Denn neu ist: Der Zeitraum für die Bearbeitung und Rücksendung der Briefwahl ist aufgrund der verkürzten Vorlaufzeit auf zwei Wochen vor der Wahl begrenzt. 

Briefwahl beantragen

Bereits in der nächsten Woche beginnt hessenweit der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Hier können die Briefwahlunterlagen online mit nur ein paar Klicks werden. 

Bis Dienstag, 18. Februar 2025, 16:00 Uhr, können Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Danach ist aufgrund der Postlaufzeiten eine Zustellung nicht mehr gesichert. Wählerinnen oder Wähler, die ab diesem Zeitpunkt Briefwahl beantragen möchten, wird dringend empfohlen, direkt in das Wahlbüro in der Königsteiner Straße 77 zu gehen.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden!

Alle Wahlberechtigten werden gebeten, den Antrag möglichst früh zu stellen und bei der Rücksendung per Post die Versandzeiten einzuberechnen. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit könnte es sonst passieren, dass Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig beim Wahlamt ankommen. Alternativ können die Wahlunterlagen direkt im Rathaus oder in der Verwaltungsstelle in der Königsteiner Straße 77 eingeworfen werden. Die Briefkästen werden mehrmals täglich geleert. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr eingegangen sein.

Wahlbüro in der Königsteiner Straße 77 

Ab Montag, 10. Februar 2025, bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025, gibt es die Möglichkeit, in der Verwaltungsstelle in der Königsteiner Straße 77 nicht nur Briefwahlunterlagen abzuholen oder abzugeben: Hier kann auch vor Ort direkt gewählt werden. Mitgebracht werden muss die Wahlbenachrichtigung oder ein Ausweisdokument.

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Mittwoch:             08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag und Freitag:        08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Samstag, 15. Februar 2025:    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Freitag, 21. Februar 2025:      08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Der Gesetzgeber hat das Ende der Briefwahl auf Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, festgelegt. Danach dürfen deutschlandweit nur noch in seltenen Ausnahmefällen Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. 

So wird gewählt: Infos zur Bundestagswahl

Die Wahl der Bundestagsabgeordneten erfolgt nach dem Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. 

Im Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten gültigen Wahlkreisstimmen erhalten hat. Bei der Verteilung der Mandate werden nur diejenigen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

14 Wahlbezirke in Bad Soden am Taunus

Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist Bad Soden am Taunus in insgesamt 14 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wählerinnen und Wähler finden die Angabe, in welchem Wahllokal sie wählen können, auf der per Post zugestellten Wahlberechtigung. 

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl muss entweder die Wahlbenachrichtigung oder ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

Briefwahlbezirk 2 ist repräsentativer Wahlbezirk

Im Briefwahlbezirk 2 wird nach Vorgabe des Hessischen Statistischen Landesamts eine repräsentative Wahlstatistik erstellt. Das heißt, dass die Wahl nach Altersgruppe und Geschlecht erfasst wird – das Wahlgeheimnis bleibt hier natürlich unbedingt gewahrt.