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Bebauungspläne im Verfahren
Bebauungsplan Nr. 1b „Südlich der Sophienruhe"
Verfahrensstand: Beschlossener Entwurf
Ziel des Bebauungsplans: Städtebauliche Ordnung unter Wahrung des Gebietscharakters und planungsrechtliche Sicherung durch die Festsetzung von fehlenden Baufenstern für sechs Bestandsgebäude sowie Festlegung einer eindeutigen Abgrenzung von Innen- und Außenbereich.
Bebauungsplan Nr. 26 „Oberer Ortskern"
Verfahrensstand: Beschlossener Vorentwurf
Ziel des Bebauungsplans: Planungsrechtliche Erfassung und Bewahrung des historisch geprägten Charakter des Gebietes. Der Bereich „An der alten Gasse“ und „Vor der Pforte“ zwischen den Bebauungsplänen Nr. 26 „Oberer Ortskern“ und Nr. 27 „Kronthaler Straße“ wird planungsrechtlich nicht erfasst, da dieser als Außenbereich im Innenbereich (sogenannte Außenbereichsinsel) einzustufen ist. Diese innerörtliche Grünzone soll auch weiterhin von Bebauung freigehalten werden.
- Besonderes Vorkaufsrecht
- Begründung Vorentwurf
- Planteil Vorentwurf
- Textliche Festsetzung Vorentwurf
- Vorprüfung Einzelfalls Vorentwurf
Bebauungsplan Nr. 27 „Kronthaler Straße“
Verfahrenstand: Aufstellungsbeschluss
Ziel des Bebauungsplans: Erhaltung des vorhanden Charakters mit überwiegend Einfamilienhäusern bzw. Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten als Gebiet mit offener Baustruktur sowie die Definition einer klaren Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.
Bebauungsplan Nr. 50 „Misch- und Gewerbegebiet Königsteiner Straße“
Ziele des Bebauungsplans: Strukturierung der heute bestehenden Bebauung, Optimierung der Nutzungsstruktur im Rahmen der Innenentwicklung, Entwicklung eines funktional leistungsfähigen und städtebaulich ansprechenden, durchgrünten Misch- und Gewerbegebiets.
Bebauungsplan Nr. 50 I + III „Misch- und Gewerbegebiet Königsteiner Straße“
Verfahrensstand: Beschlossener Vorentwurf
- Vorentwurf (Planteil) Teilbereich I
- Vorentwurf (Planteil) Teilbereich III
- textliche Festsetzungen Teilbereiche I und III
- Begründung Teilbereiche I und III
- Teilung des Geltungsbereichs
Bebauungsplan Nr. 55 „Niederdorfsbachtal“
Verfahrensstand: Beschlossene Ideenskizze und Eigentümerbeteiligung
Ziel des Bebauungsplans: Sicherung und Legalisierung sowie räumliche Begrenzung der seit langem bestehenden wohnungsfernen Gartennutzung im Niederdorfsbachtal
- Landschaftsplanerische Ideenskizze
- Themenkarten
- "Niederdorfsbachtal" - Grundlagen zum Bebauungsplanverfahren, Nutzungskonzeption - Bürgerinformation am 28.01.2015
- „Niederdorfsbachtal“ - Grundlagen zum Bebauungsplanverfahren, Nutzungskonzeption - Bürgerinformation am 29.01.2015
- Bürgerinformation am 12.03.2015
- Bürgerinformation am 16.03.2015
Bebauungsplan Nr. 70 „Obere Parkstraße/Uhlandweg“
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss / beschlossenes städtebauliches Konzept / Teilung Geltungsbereich
Ziel des Bebauungsplans: Die Erhaltung des vorhandenen Gebietscharakters und die dem Gebietscharakter entsprechende Entwicklung nicht bebauter Grundstücke
Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“
Verfahrensstand: Beschlossener Entwurf
Ziele des Bebauungsplans: die Orientierung der zukünftigen Bebaubarkeit an den bestehenden Strukturen der Schillerstraße und der Waldstraße, die Reduzierung des Maßes der baulichen Nutzung auf ein dem Wohnen verträgliches Maß, der Erhalt des denkmalgeschützten Grünbereichs zwischen Parkstraße und Burgbergturm sowie Festsetzungen zum Medico-Palais, die eine Umnutzung als Verwaltungsstandort und entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten gewährleisten.
- Fotos Burgberg-Modell
- Präsentation Bürgerveranstaltung vom 26.04.2018
- Präsentation Bürgerveranstaltung vom 28.02.2019
Bebauungsplan Nr. 78 „Sinai II und III"
Verfahrensstand: Beschlossener Entwurf
Ziel des Bebauungsplans: Planungsrechtliche Entwicklung von Wohnbau- und eingeschränkten Gewerbeflächen mit einer verkehrlichen Anbindung direkt an die Limesspange.
Bebauungsplan Nr. 80 „Um die Spessartstraße"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Ziel des Bebauungsplans: Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, bestehenden Geschosswohnungsbau in Teilbereichen gebietsverträglich erweitern zu können. Ein behutsamer Übergang zu angrenzenden Einfamilienhausstrukturen soll dabei besonders berücksichtigt werden.