Bebauungspläne im Verfahren
Bebauungsplan Nr. 1b „Südlich der Sophienruhe"
Verfahrensstand: Beschlossener Vorentwurf
Ziel des Bebauungsplans: Städtebauliche Ordnung unter Wahrung des Gebietscharakters und planungsrechtliche Sicherung durch die Festsetzung von fehlenden Baufenstern für sechs Bestandsgebäude sowie Festlegung einer eindeutigen Abgrenzung von Innen- und Außenbereich.
Bebauungsplan Nr. 19 A „Clausstraße"
Verfahrensstand: Beschlossener Vorentwurf
Ziel des Bebauungsplans: Planungsrechtliche Erfassung und Bewahrung des historischen Ortskernes. Des Weiteren soll der Block-Innenbereich zwischen „Clausstraße“ und „Zum Quellenpark“ eher behutsam nachverdichtet werden können. Insbesondere für die Straßenrandbebauung soll das Maß der historischen Bebauung (II Geschosse plus Satteldach) als Vorbild genommen werden.
- Begründung
- Planteil
- Textliche Festsetzung
- Veränderungssperre
- Veränderungssperre für Erweiterung
- Besonderes Vorkaufsrecht
- Präsentation Bebauungsplan Nr. 19 A „Clausstraße“ - Vorentwurf vom 12.02.2020
- Präsentation Bebauungsplan Nr. 19 A „Clausstraße“ - Ablauf des Bebauungsplanverfahrens
- 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für das Plangebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 19 A „Clausstraße“, Stadtteil Bad Soden
Bebauungsplan Nr. 22 „Sperberstraße – Falkenstraße“
Verfahrensstand: Beschlossener Entwurf
Ziel des Bebauungsplans: Erhaltung des Gebietscharakters unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Blockinnenbereiche vor weiterer Verdichtung.
- Veränderungssperre
- 1. Änderung (Verlängerung) der Veränderungssperre
- 2. Änderung (Verlängerung) der Veränderungssperre
Bebauungsplan Nr. 26 „Oberer Ortskern"
Verfahrensstand: Beschlossener Vorentwurf
Ziel des Bebauungsplans: Planungsrechtliche Erfassung und Bewahrung des historisch geprägten Charakter des Gebietes. Der Bereich „An der alten Gasse“ und „Vor der Pforte“ zwischen den Bebauungsplänen Nr. 26 „Oberer Ortskern“ und Nr. 27 „Kronthaler Straße“ wird planungsrechtlich nicht erfasst, da dieser als Außenbereich im Innenbereich (sogenannte Außenbereichsinsel) einzustufen ist. Diese innerörtliche Grünzone soll auch weiterhin von Bebauung freigehalten werden.
- Vorkaufsrecht
- Veränderungssperre
- Begründung Vorentwurf
- Planteil Vorentwurf
- Textliche Festsetzung Vorentwurf
- Vorprüfung Einzelfalls Vorentwurf
Bebauungsplan Nr. 27 „Kronthaler Straße“
Verfahrenstand: Aufstellungsbeschluss
Ziel des Bebauungsplans: Erhaltung des vorhanden Charakters mit überwiegend Einfamilienhäusern bzw. Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten als Gebiet mit offener Baustruktur sowie die Definition einer klaren Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.
Bebauungsplan Nr. 28 „Dachbergstraße“
Verfahrensstand: Beschlossener Entwurf
Ziele des Bebauungsplanes:
- Erhalt der bestehenden gewachsenen Struktur, damit keine in ihrer Höhe oder Breite überdimensionierten Baukörper entstehen können
- Städtebauliche Ordnung der Bebaubarkeit in zweiter Reihe, den heutigen Wohnbedürfnissen angepasst
- Fortschreibung der Art der Nutzung von Reinem Wohngebiet in Allgemeines Wohngebiet Erhalt der großen Grünflächen, die im Bebauungsplan Nr. 14 „Dachberg“ festgesetzt sind
Bebauungsplan Nr. 50 „Misch- und Gewerbegebiet Königsteiner Straße“
Verfahrensstand: Beschlossener Vorentwurf
Ziele des Bebauungsplans:
- Strukturierung der heute bestehenden Bebauung
- Optimierung der Nutzungsstruktur im Rahmen der Innenentwicklung
- Entwicklung eines funktional leistungsfähigen und städtebaulich ansprechenden, durchgrünten Misch- und Gewerbegebiet
- Vorentwurf (Planteil) Teilbereich I
- Vorentwurf (Planteil) Teilbereich III
- zeichnerische und textliche Festsetzungen Teilbereiche I und III
- Begründung Teilbereiche I und III
- Vorentwurf (Planteil) Teilbereich II
- zeichnerische und textliche Festsetzungen Teilbereich II
- Begründung Teilbereich II
- Teilung des Geltungsbereichs
Bebauungsplan Nr. 55 „Niederdorfsbachtal“
Verfahrensstand: Beschlossene Ideenskizze und Eigentümerbeteiligung
Ziel des Bebauungsplans: Sicherung und Legalisierung sowie räumliche Begrenzung der seit langem bestehenden wohnungsfernen Gartennutzung im Niederdorfsbachtal
- Landschaftsplanerische Ideenskizze
- Themenkarten
- "Niederdorfsbachtal" - Grundlagen zum Bebauungsplanverfahren / Nutzungskonzeption - Bürgerinformation am 28.01.2015
- „Niederdorfsbachtal“ - Grundlagen zum Bebauungsplanverfahren / Nutzungskonzeption - Bürgerinformation am 29.01.2015
- Bürgerinformation am 12.03.2015
- Bürgerinformation am 16.03.2015
Bebauungsplan Nr. 70 „Obere Parkstraße/Uhlandweg“
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss / beschlossenes städtebauliches Konzept / Teilung Geltungsbereich
Ziel des Bebauungsplans: Die Erhaltung des vorhandenen Gebietscharakters und die dem Gebietscharakter entsprechende Entwicklung nicht bebauter Grundstücke
Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“
Verfahrensstand: Vorentwurf, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wurde durchgeführt
Ziel des Bebauungsplans:
- Bauliche Entwicklung orientiert an der umliegenden Bebauung der bestehenden Strukturen der Schillerstraße und Waldstraße
- Das Maß der baulichen Nutzung auf ein dem Wohnen verträgliches Maß zu reduzieren
- Das Medico-Palais soll weiterhin „für die Wiederherstellung der Gesundheit" nutzbar sein und gegebenenfalls durch die Option der Festsetzung eines Mischgebietes ein erweitertes Nutzungsspektrum geschaffen werden
- Der denkmalgeschützte Grünbereich zwischen der Parkstraße und dem Burgbergturm soll als solcher erhalten bleiben
- Erläuterung
- Planteil
- Textliche Festsetzungen
- Fotos Burgberg-Modell
- Präsentation Bürgerveranstaltung vom 26.04.2018
- Präsentation Bürgerveranstaltung vom 28.02.2019
Bebauungsplan Nr. 78 "Sinai II und III"
Verfahrensstand: Beschlossenes städtebauliches Konzept als Planungsgrundlage
Ziel des Bebauungsplans: Planungsrechtliche Entwicklung von Wohnbau- und eingeschränkten Gewerbeflächen mit einer verkehrlichen Anbindung direkt an die Limesspange.
Bebauungsplan Nr. 80 "Um die Spessartstraße"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Ziel des Bebauungsplans: Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, bestehenden Geschosswohnungsbau in Teilbereichen gebietsverträglich erweitern zu können. Ein behutsamer Übergang zu angrenzenden Einfamilienhausstrukturen soll dabei besonders berücksichtigt werden.